Die neue Zuchtsaison steht vor der Tür, und für alle Züchter, die ihre Begattungseinheiten auf der Belegstelle Glashütte aufstellen möchten, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um die notwendigen Untersuchungen und Formalitäten in die Wege zu leiten. Ein wichtiger Schritt ist die Entnahme von Futterkranzproben durch einen Bienenseuchensachverständigen, um sicherzustellen, dass eure Völker frei von meldepflichtigen Bienenkrankheiten wie der Amerikanischen Faulbrut sind. Diese Untersuchung ist unerlässlich, um die Gesundheit aller Völker auf der Belegstelle zu schützen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Es ist wichtig, frühzeitig einen Termin mit eurem Bienenseuchensachverständigen zu vereinbaren, damit die Probenentnahme rechtzeitig erfolgen kann. Die Laborauswertung der Proben benötigt in der Regel einige Zeit, und die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung des Labors variieren. Sobald ihr das Untersuchungsergebnis erhalten habt, müsst ihr dieses nutzen, um bei eurem zuständigen Veterinäramt ein amtliches Gesundheitszeugnis zu beantragen. Dieses Zeugnis ist zwingend erforderlich, da ohne gültige Unterlagen keine Beschickung der Belegstelle Glashütte möglich ist.

Die rechtzeitige Planung und Durchführung dieser Schritte ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Formalitäten vor dem Beginn der Zuchtsaison abgeschlossen sind. Weitere Informationen sowie eine detaillierte Anleitung findet ihr in unserem ausführlichen Artikel auf der Internetseite der Belegstelle. Dort erfahrt ihr genau, wie ihr die Probenentnahme und die Beantragung des Gesundheitszeugnisses organisiert.