Amtstierärztliche BescheinigungDie Amtstierärztliche Bescheinigung für den Transport von Bienenvölkern gemäß § 5 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung ist für die Verbringung von Bienenvölkern zwingend in Deutschland vorgeschrieben, es beinhaltet das Ergebnis der Futterkranzprobe und bestätigt, dass sich die Völker nicht in einem AFB Sperrbezirk befinden.
Prüfbericht Amerikanische FaulbrutDer Prüfbericht ist die labortechnische Untersuchung der Futterkranzprobe und gibt die entsprechende Kategorie der Sporenbelastung der Beprobung wieder. Eine Kategorie 0 bezeichnet eine Probe ohne den Nachweis von Kolonien des Paenibacillus larvae.
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