Die Termine bilden den zeitlichen Ablauf der Beschickung der Belegstelle ab. Für jede Belegstellenserie werden ein Anlieferungstermin und ein Abholtermin festgelegt. Diese Termine sind für die Planung der Beschickung verbindlich und werden in der Belegstellenverwaltung zu jeder Buchung angezeigt.
Der Anlieferungstermin bezeichnet den Zeitraum, in dem die angemeldeten Begattungseinheiten zur Belegstelle gebracht werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Begattungseinheiten entgegengenommen und für den Aufenthalt auf der Belegstelle vorbereitet.
Der Abholtermin bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Begattungseinheiten nach Abschluss des Belegstellenaufenthalts wieder abgeholt werden können. Die Abholung erfolgt innerhalb des für die jeweilige Serie festgelegten Zeitraums.
Bei der Auswahl einer Belegstellenserie sollte daher darauf geachtet werden, dass sowohl die Anlieferung als auch die spätere Abholung zum angegebenen Termin möglich sind. Die jeweils gültigen Termine werden in der Belegstellenverwaltung angezeigt und können sich von Saison zu Saison unterscheiden.
Die Termine einer gebuchten Belegstellenserie sind jederzeit in der Übersicht der eigenen Buchungen einsehbar.
Wähle zunächst einen für Dich passenden Termin aus. In der Übersicht siehst Du direkt, wann der Termin mit der Anlieferung beginnt und wann er mit der Abholung endet. Zusätzlich wird angezeigt, wie viele freie Plätze für diesen Termin noch verfügbar sind und welche Drohnenlinie bzw. Anpaarung für die jeweilige Serie vorgesehen ist.
Innerhalb einer Saison wird auf einer Belegstelle in der Regel dieselbe Drohnenlinie für alle Termine eingesetzt. Je nach Planung der Belegstelle kann es jedoch Ausnahmen geben, sodass sich die eingesetzte Drohnenlinie zwischen einzelnen Terminen unterscheiden kann.
Ist ein Termin zu 100 % ausgelastet, kann er in der Regel nicht mehr gebucht werden. Einige Belegstellen bieten bei vollständig belegten Terminen jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Wird ein Platz frei, kann dieser anschließend entsprechend der Regelung der jeweiligen Belegstelle nachbesetzt werden.